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Section Écologique - 17.01.2025

Offener Brief an den Herrn Minister für Umwelt, Klima und Biodiversität, Serge Wilmes (CSV)

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Sehr geehrter Herr Minister,

Betreff: ihre Antwort vom 17.12.2024 zur parlamentarischen Frage vom 15. November 2024 der Abgeordneten Alexandra Schoos und Jeff Engelen (ADR)

In ihrer Einleitung bezeichnen Sie den Kormoran als einheimische Art. Obwohl dies im Sinn, der von Vogelschützern gerne gebrauchten Definition stimmen mag, widersprechen wir dieser Aussage.

Der Kormoran Phalacrocorax carbo carbo, wie er vor allem bei uns auftritt, kam lange Zeit nur in den Küstenregionen Skandinaviens und Norddeutschlands vor. Ein Kormoran, legt 2-5 Eier. Die Eier, vor allem von den bodenbrütenden Exemplaren wurden lange Zeit von der nordischen Bevölkerung zum Verzehr eingesammelt, was die Populationen des "carbo carbo" über Jahrzehnte/Jahrhunderte in Schach hielt, sodass die Vögel sich nicht über ganz Europa ausbreiten mussten, um sich zu ernähren.

Von der Unterart carbo sinensis die im allgemeinen, im Binnenland vorkommt, gibt es keinerlei gesicherten Nachweis aus Luxemburg vor 1969, man spricht nur von wenigen Exemplaren unbekannter Gattung die gelegentlich gesehen wurden.


Auf Druck der Vogelschützer wurde der Kormoran 1979 in die EU-Vogelschutzrichtlinie zur Erhaltung der wildlebenden Arten aufgenommen und unter Schutz gestellt. Dies führte zu eine explosionsartigen Vermehrung der Populationen in den nordischen Ländern und da die Masse an Tieren nicht mehr genug Nahrung vorfand, musste sie sich über ganz Europa ausbreiten, um sich zu ernähren.
Ein Kormoran wird etwa 20 Jahre alt und hat auch in der Natur keine nennenswerten Feinde. Einer der wenigen Feinde dürfte vielleicht der Waschbär sein. Der Waschbär darf hierzulande geschossen werden, da er ja aus Nordamerika stammt und demnach als nicht heimisch eingestuft wird. (Da können wir ja froh sein, dass der Waschbär nicht fliegen kann, ansonsten würde sich das sicher anders darstellen)

Mittlerweile wurde der Kormoran aber aus der Richtlinie 79/409/EWG des Rates vom 2. April 1979 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten entfernt da seine Population seit 1997 als gesichert gilt. (Diese wichtige Information erwähnen Sie mit keiner Silbe in ihrer parlamentarischen Antwort.)

Auch wenn der Kormoran weiterhin den Schutz der aktuell geltenden Richtlinie 2009/147/EG des Europäischen Parlaments genießt, hat das Europaparlament doch erkannt, dass der Kormoran grossen Schaden in den hiesigen Fischpopulationen anrichtet.


So gibt die EU in Artikel 9 der Vogelschutzrichtlinie Bedingungen vor, unter denen Kormorane geschossen werden dürfen:

Somit sind bereits seitens der Europäischen Union Ausnahmen gegeben, 3 davon (fett geschrieben) treffen auch in Luxemburg zu.

Einen ähnlichen Text hat Luxemburg in seinem Naturschutzgesetz umgesetzt.

Demnach können Sie sich, Herr Minister Wilmes nicht aus ihrer Verantwortung herausreden, da ganz klar all diese Punkte gegeben sind.

Im Übrigen hielt die gemeinsame Grenzgewässerkommission der Länder Saarland, Rheinland-Pfalz und Luxemburg in ihrer letzten Sitzung am 07 Oktober 2024 folgenden Beschluss fest

Auch im obersten Fischereirat in Luxemburg wurde das Thema bereits mehrfach sowohl durch die FLPS wie auch durch den Vertreter der Fischereipächter zur Sprache gebracht.
Obwohl alle Mitglieder zustimmen, dass der Kormoran erwiesenermaßen den Fischbestand in Luxemburg erheblich dezimiert, kam hier bis Dato keine Empfehlung zustande, offensichtlich will man sich nicht mit den Vogelschützern anlegen.
Was aus den Fischen wird, scheint für verschiedene Mitglieder des FISCHEREIRATES zweitbedeutend, was wir sehr bedauern.

Wie sie richtig erwähnen, sind mittlerweile bereits 2 Brutkolonien im Osten bestätigt. Ganz sicher ist dies kein Zeichen einer rückläufigen Entwicklung.
Sie stützen sich bei den Zahlen zur Population auf Aussage der Centrale Ornitologique, einem Ableger der asbl « Natur an Emwelt» .
Trotz Nachfrage wurden uns bis heute keine aktuellen offiziellen Zahlen geliefert. Wenn der Vogelschutzverband den Bestand an Kormoranen zwischen 250-500 beziffert, kann man getrost davon ausgehen dass die Zahlen gering gehalten werden. Diese Zahl wird von der FLPS angezweifelt, denn unsere Beobachtungen wiederlegen dies.
So wurden am 07.01.2024 allein am See in Echternach durch die Section Ecologique rund 150 Kormorane und 28 Gänsesäger gezählt. Wissend, dass an Sauer und Mosel und Stausee, sowie an den vielen Privatgewässern noch viel mehr Kormorane sind, beziffern wir ihre aktuelle Zahl auf mindestens 1000 Exemplare.

Allein in den Wintermonaten kann ohne Zweifel davon ausgegangen werden, dass diese Tiere in unseren Gewässern über 105 Tonnen Fisch vernichten. ( 7 Monate  x 500gr mal 1000 Tiere ), über das ganze Jahr gesehen dürften es mindestens 125 Tonnen sein.

All unsere Fangstatistiken, die zu 100% belegbar sind, weisen darauf hin, dass der Salmonidenbestand in der Sauer um über 90 % zurückgegangen ist.

Herr Minister, bei einem solchen Verlust kann man getrost von einer Quasi-Ausrottung sprechen.
In Ermangelung genügender Laichfische kommt keine Brut mehr auf, und es dauert Jahrzehnte ohne Kormoranfrass und Umweltkatastrophen, bis dass sich die Bestände erholt haben. wenn überhaupt.
Die europäische Äsche «Thymallus thymallus“ ist bereits jetzt vom Aussterben bedroht, dies nicht nur in Luxemburg, sondern überall, wo der Kormoran eingefallen ist.
Nur in Ländern, wo massiv reguliert und besetzt wird kann man noch Äschen antreffen.

Herr Minister bitte liefern Sie uns konkret, die Zahlen, die vom COL eingereicht werden. Dokumentieren Sie die Zahlen, wo sie herstammen und wie sie sich zusammensetzen.

Als unser Ehrenpräsident Jos Scheuer im Jahr 1999 den Gesetzentwurf 4564 zum Schutz der Fische in unseren Gewässer vorbrachte, haben unter anderem Minister Gira (diGreng) und die Abgeordneten Loes und Bettendorf (CSV) sich nicht mit Ruhm bekleckert, als sie die Sache ins Lächerliche zogen (Heutzutage würde man von Mobbing sprechen)
Heute beweist sich aber auch, dass Herr Scheuer in allen Punkten Recht behielt, und der Fischbestand nahezu ausgerottet ist. Hätte man damals auf seine Warnungen gehört, wäre man heute sicherlich nicht an diesem Punkt.

Um 1970 gab es im westlichen Europa knapp 30.000 Kormorane. Im Jahr 2014 hatten sie sich auf 2,2 Mio. Stück vermehrt. Kormorane sind heute häufiger und weiterverbreitet als vor 200 Jahren, als die Gewässer noch in Ordnung waren.

Schlimmer noch, seit 2015 finden sich nirgends mehr europaweite Zahlen. Sieht man sich allerdings die Statistiken einzelner europäischer Regionen an, so weist die Kurve seit 2024 steil nach oben und man kann nochmals von einer Verdoppelung der Bestände ausgehen.

Unser Nachbarland Rheinland-Pfalz verfügt über aktuelle Zahlen. Im Winter 2023/24 wurden etwa 10000 Kormorane gezählt. RLP schießt in jedem Jahr etwa 1000 Exemplare, ohne dass sich der Bestand reduziert. Hierdurch können aber besonders gefährdete Gewässer geschützt werden. Auch im Sommer bleiben viele Tiere, sodass ein Durchschnittsbestand von etwa 5000 Kormoranen in RLP als gesichert gilt.
Rechnet man diese Zahlen flächenmäßig (13,3 %) auf Luxemburg um, dann hätte Luxemburg einen Bestand von zirka 665 Tieren im Durchschnitt über das ganze Jahr.

Hat der Kormoran nun einen negativen Einfluss auf die Fischbestände?

Ihre Antwort hat uns mehr als erstaunt.
Sie geben einen negativen Impakt zu, aber führen dies auf schlechte Wasserqualität und fehlende Strukturen zurück.

Was die Wasserqualität betrifft, so lässt sich nicht feststellen, ob sie sich in den letzten 25 Jahren verschlechtert hätte.
Abgesehen von einigen bekannten größeren Verschmutzungen durch Industrie und Landwirtschaft sowie Biogasanlagen.
Dies sieht Chat-Gpt genauso so und antwortet:

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Gewässerqualität in Luxemburg in den letzten 25 Jahren nicht signifikant schlechter geworden ist, jedoch trotz erheblicher Anstrengungen auf einem unzureichenden Niveau verharrt. Weitere Maßnahmen und Investitionen sind erforderlich, um die angestrebten Verbesserungen zu erzielen.“

…bleibt also noch die Sache mit den Strukturen im Uferbereich…


Nun, der Fischereiverband konnte auch keinen neuerlichen Schwund bestehender Strukturen an unseren Gewässer feststellen. Vielleicht mit Ausnahme der, aus dem Auge des Fisches betrachteten misslungenen Renaturierungen der letzten 25 Jahre.
Hier müssen Sie und vor allem ihre Vorgänger sich den Vorwurf gefallen lassen, dass die bestehende Uferstrukturen (alte Ufervegetation mit großen Bäumen und Wasserwurzeln) (Beispiel Syr in Wecker oder Mensdorf ) entfernt haben und Flachwasser Zonen geschaffen haben, die sich im Sommer zusätzlich aufheizen, ohne tiefe Gumpen oder Wurzelwerk mit großen Bäumen. Wir haben als Fischereiverband ihre so gepriesenen Renaturierungen beobachtet und können, wenn überhaupt nur sehr beschränkt eine Verbesserung für die Fische feststellen.

 

Herr Minister, sie haben uns ihre Unterstützung zugesagt...
Als Fischereiverband können wir ihnen nur die Stimmen der Angler weitergeben.
Leider haben wir nicht die finanziellen Mittel anderer staatlich geförderter Organisationen. Aber wir sind und bleiben die Augen der Gewässer, und es gefällt uns nicht, was wir sehen.

daher fordern wir:

  • unter Hinweis, dass bislang landesweit keinerlei Maßnahmen zum Schutz von Weissfischen und Salmoniden in all unseren Gewässern aber vor allem der Mittel- und Grenzsauer gemacht wurden,
  • unter Hinweis, dass bestehende europäische Richtlinien nicht beachtet oder missinterpretiert werden,
  • unter Hinweis, dass über 90% der heimischen Salmoniden Bestände verschwunden sind,
  • unter Hinweis, dass auch die Vogelschutzverbände nicht das Monopol auf die Wahrheit haben,
  • unter Hinweis, dass die Attraktivität der Fischerei und des gemeinschaftlichen Angelsports durch fehlende staatliche Unterstützung eingeschränkt wird,
  • in Erwägung der Tatsache, dass die Unterart Phalacrocorax carbo sinensis (Festlandkormoran) bereits im Jahr 1997 aus der Liste jener Vogelarten gestrichen wurde, für die besondere Schutzmaßnahmen in Bezug auf den Lebensraum gelten (Anhang I der Vogelschutzrichtlinie), da diese Unterart seit spätestens 1995 einen günstigen Erhaltungsstatus (Favourable Conservation Status) erreicht hatte, während die nie gefährdeten Unterart Phalacrocorax carbo carbo (Atlantischer Kormoran) in diese Liste gar nicht aufgenommen worden war,
  • unter Hinweis auf schnell wachsende Bestände an Kormoranen (Phalacrocorax carbo) im Gebiet der Europäischen Union und Luxemburg- , deren Gesamtpopulation sich in Europa in den letzten 25 Jahren mehr als verzwanzigfacht hat und heute bei einer Mindestschätzung von über 3 Millionen liegt.
  • unter Hinweis darauf, dass Kormorane durch ihren Kot zudem nachweislich dauerhafte Schäden an der Vegetation in bestimmten Gebieten verursacht haben,
  • in Erwägung der Tatsache, dass Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe a Spiegelstrich 3 der Vogelschutzrichtlinie den Mitgliedstaaten die Möglichkeit einräumt, zur Verhinderung "erheblicher Schäden" zeitlich begrenzte Abwehrmaßnahmen zu ergreifen, sofern dadurch die Schutzziele der Vogelschutzrichtlinie (konkret: der günstige Erhaltungsstatus der Vogelart) nicht gefährdet sind,
  • in Erwägung der Tatsache, dass die Gefahr von erheblichen Schäden überproportional zunimmt, je mehr sich in einer Region die Zahl der Kormorane der Tragfähigkeitsgrenze (Carrying Capacity) der großflächigen Gewässer nähert, wobei gleichzeitig die Wirksamkeit lokaler Abwehrmaßnahmen stark reduziert wird,
  • in der Erwägung, dass sich die Schlussfolgerungen der internationalen Expertengremien bezüglich der Kormoranproblematik in Europa grundsätzlich widersprechen, wie die Abschlussberichte von REDCAFE(6) sowie FRAP(7) und EIFAC(8) zeigen,
  • in der Erwägung, dass der im Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe a Spiegelstrich 3 der Vogelschutzrichtlinie unklar definierte Begriff des "erheblichen Schadens", der den Mitgliedstaaten direkte Eingriffe zur Regulierung einer Vogelpopulation erlaubt, zu einer erheblichen Rechtsunsicherheit bei den nationalen Verwaltungen geführt hat und einen beträchtlichen sozialen Konfliktstoff darstellt,
  • in der Erwägung, dass es derzeit weder auf nationaler noch auf europäischer Ebene gesicherte Statistiken zum Kormoran gibt, und sowohl die Beobachtungen der Fischereiverbände wie auch der Vogelschützer als gleichberechtigt gelten müssen,

 

   - Fischprädatoren im allgemeinen und Kormorane im Besonderen in bestimmten Gebieten, wo die Fischreproduktion oder der Fischbestand gefährdet sind, durch letales Abschießen zu vergrämen.

   - Den Kormoran im luxemburgischen Jagdgesetz als "unter Bedingungen", jagdbares Wild zu verankern.

 

Die unkontrollierte Ausbreitung der Kormoranpopulation hat in Luxemburg zu einem dramatischen Rückgang der Fischbestände geführt, insbesondere bei Salmoniden, deren Bestände um über 90 % dezimiert wurden. Dieser Zustand ist das Ergebnis jahrelanger Untätigkeit und mangelnder Umsetzung der Möglichkeiten, die die EU-Vogelschutzrichtlinie ausdrücklich erlaubt.

Der Fischereiverband fordert die Regierung mit Nachdruck auf, endlich Verantwortung zu übernehmen und unverzüglich Maßnahmen zu ergreifen, um die Kormoranbestände wirksam zu regulieren. Dazu gehören transparente Datenerhebungen, die Anerkennung der vorliegenden belastbaren Statistiken und vor allem gezielte Eingriffe wie Vergrämung und Abschuss in besonders betroffenen Gebieten.

Ein weiteres Ignorieren der Problematik wird zu irreversiblen Schäden an den Fischbeständen und den Ökosystemen führen. Die Zeit der Ausreden ist vorbei – jetzt sind entschlossene und wirksame Maßnahmen gefragt.

 

                              Serge Petro                                                                                    Claude STROTZ

                             Präsident F.L.P.S.                                                                       F.L.P.S. Section Ecologique

 

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